Aufnahmebedingungen

  1. Abschlusszeugnis einer Berufsschule

  2. Eine für die Ausbildungsrichtung einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren und eine spätere einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr.

  3. Bewerber ohne die geforderte Berufsausbildung können aufgenommen werden, wenn sie eine der Ausbildungsrichtung entsprechende berufliche Tätigkeit von mindestens sieben Jahren nachweisen können.

  4. Ein Ergebnis im Aufnahmetest, das zusammen mit den Noten der Lehrabschlussprüfung und den fachlichen Noten des Berufsschulzeugnisses erwarten lässt, dass die Kenntnisse und Fähigkeiten des Bewerbers zu einem erfolgreichen Abschluss der Technikerausbildung führen werden.
    Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt!
     
  5. Die Aufnahme erfolgt zu Beginn des Schuljahres; sie setzt die Teilnahme am Unterricht am ersten Unterrichtstag oder den spätestens am dritten Unterrichtstag zu erbringenden Nachweis voraus, dass zwingende Gründe eine Teilnahme am Unterricht verhindert haben.

  6. Die Aufnahme ist zu versagen, wenn der Bewerber zweimal die Probezeit an einer Fachschule nicht bestanden hat oder vor ihrem Ablauf ausgetreten ist. Das gleiche gilt, wenn der Bewerber zweimal eine Jahrgangsstufe der Fachschule ohne Erfolg besucht hat.

  7. Des Weiteren kann die Aufnahme versagt werden, wenn die Anmeldung nicht rechtzeitig erfolgt ist oder die Unterlagen für die Anmeldung nicht rechtzeitig vorgelegt werden.

  8. Die endgültige Aufnahme in die Technikerschule ist abhängig vom Bestehen der Probezeit. Als Probezeit gilt das erste Schulhalbjahr.

Anmeldeunterlagen

Bei der Anmeldung zur Technikerschule sind vorzulegen:

 

Ausgefüllter Anmeldeschein
Zeugnis über den höchsten allgemeinbildenden Abschluss
Bei Besuch der Hauptschule: In jedem Fall das Abschlusszeugnis der Hauptschule bzw. das Zeugnis über den qualifizierenden Hauptschulabschluss
Abschlusszeugnis der Berufsschule
Facharbeiter-, Gehilfen- oder Gesellenbrief
Tabellarischer Lebenslauf
Nachweise über einschlägige Berufspraxis (Tätigkeitsnachweise, Zeugnisse o.ä. von Arbeitgebern)
Ein Passbild

 

Die Anmeldeunterlagen sind im Original oder als beglaubigte Kopie vorzulegen.

 

Anmeldeschluss: 15. März des jeweiligen Jahres

 

Termin für den Aufnahmetest: Samstag, 20. April 2013, 15:00 Uhr

 

Das Anmeldeformular finden Sie hier!